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Der Konzernabschluss der Privatstiftung – Konsequenzen des jüngsten OGH-Urteils zur Befreiungswirkung
Die Diskussion über die Befreiungswirkung des Konzernabschlusses einer Privatstiftung wurde in der österreichischen Literatur sehr kontroversiell geführt. Dies bewirkte in der Praxis, dass an sich konsolidierungspflichtige Teilkonzerne die Veröffentlichung vermieden. Durch die Entscheidung des Obersten Gerichtshofes vom wurde die Diskussion beendet und eindeutig geklärt, dass die Veröffentlichung eines geprüften Konzernabschlusses eine unabdingbare Voraussetzung für seine Befreiungswirkung ist.
1. Die gesetzlichen Regelungen
Das Privatstiftungsgesetz (PSG) verpflichtet Privatstiftungen im § 18 zur Aufstellung eines Konzernabschlusses und Konzernlageberichtes unter sinngemäßer Anwendung der §§ 244 bis 267 HGB. Die Konsolidierungspflicht ist durch diese Regelung eindeutig festgelegt; u. a. gelten damit für Privatstiftungen auch die Vorschriften über einzubeziehende Unternehmen (Konsolidierungskreis) und eine etwaige Befreiungswirkung. Gemäß § 245 HGB sind Tochterunternehmen, die in einen in Österreich anerkannten, geprüften Konzernabschluss einbezogen sind, von der Aufstellung eines Teilkonzernabschlusses, von gewissen in der Praxis nicht bedeutsamen Ausnahmen abgesehen, befreit.
Die Prüfung d...