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AR aktuell 5, Oktober 2005, Seite 1

Editorial

Leo Chini

Wie bereits in der letzten Nummer angekündigt, wurde die Neufassung des Österreichischen Corporate Governance Code zur Stellungnahme ausgesandt. Dabei wurden die Empfehlungen der EU-Kommission und die Änderungen durch das Gesellschaftsrechtsänderungsgesetz berücksichtigt. Der österreichische Arbeitskreis für Corporate Governance unter dem Vorsitz des Regierungsbeauftragten für den Kapitalmarkt, Herrn Dr. Richard Schenz, hat den Entwurf für die Anpassungen ausgearbeitet. In dem vorliegenden Entwurf wurden die EU-Empfehlungen zu den neu gestalteten Aufgaben der Aufsichtsräte und zu den Vergütung der Vorstandsdirektoren umgesetzt. Durch die Revision wurde versucht, noch mehr Transparenz in die Organtätigkeit zu bringen und die Unabhängigkeit des Aufsichtsrates weiter zu verstärken. Die vorgeschlagenen Änderungen sehen vor, dass der Aufsichtsrat und seine Ausschüsse mehrheitlich aus unabhängigen Mitgliedern bestehen sollen. Die Unabhängigkeit der Aufsichtsratmitglieder wird durch eine Reihe von Kriterien definiert. Es wäre wünschenswert, dass nicht nur börsennotierte Gesellschaften, sondern nahezu alle Aktiengesellschaften den Grundsätzen des Österreichischen Corporate Governance Code ...

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