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AR aktuell 1, Februar 2005, Seite 27

Literaturrundschau

Michael Barnert

1. Überwachungspflichten des Aufsichtsrats im Konzern

Die rechtliche Aufteilung von Unternehmen in Konzerngesellschaften stellt den Aufsichtsrat hinsichtlich seiner Überwachungsaufgaben vor erhebliche Herausforderungen. Das österreichische Aktiengesetz selbst geht grundsätzlich von einer unverbundenen Aktiengesellschaft aus und kennt nur wenige konzernrechtliche Bestimmungen. Die Zusammenfassung einzelner Gesellschaften in einem Konzernverbund ändert nichts an deren rechtlicher Selbständigkeit und die Konzernierung hat grundsätzlich keinen Einfluss auf die gesetzliche Organisationsverfassung im Allgemeinen und die Rechte und Pflichten der Organe im Besonderen. Der Aufsichtsrat ist also nicht „Konzernaufsichtsrat“, sondern er ist Organ der Obergesellschaft und nach Maßgabe des § 70 AktG nur deren Wohl unter der Berücksichtigung der im Gesetz genannten Interessen verpflichtet. Eckert/Gassauer-Fleissner (GeS 2004, 416 ff.) folgern daraus, dass der Maßstab für alle Maßnahmen des Aufsichtsrates allein die Verhältnisse der Obergesellschaft und nicht etwa auch die der einzelnen Untergesellschaften sind. Beispielsweise löst ein Sachverhalt, der in der Untergesellschaft sonderberichtspflichtig ist, nicht notwend...

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