Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
immo aktuell 2, April 2023, Seite 59

Der aktuelle Fall

ImmoESt bei Verkauf einer Brandruine

Alexandra Patloch-Kofler und Florian Petrikovics

Das BFG hat sich jüngst mit der Frage beschäftigt, wie der Verkauf einer Brandruine steuerlich zu beurteilen ist. Einerseits ist im Verfahren die Frage zu klären, ob das Wirtschaftsgut „Gebäude“ zur Gänze untergegangen ist oder ob sich nur der Wert reduziert, andererseits kann auch das Datum der Anschaffung Auswirkungen auf die steuerliche Beurteilung haben.

1. Sachverhalt

Der Sachverhalt stellte sich laut BFG wie folgt dar: Die Beschwerdeführerin erwarb im Jahr 2004 eine bebaute Liegenschaft. Die Anschaffungskosten betrugen 542 T€, wobei 120 T€ auf Grund und Boden und 421 T€ auf das Gebäude entfielen.

Einen Teil des Gebäudes (18,37 %) vermietete die Beschwerdeführerin. Sie brachte dabei Absetzungen für Abnutzungen (AfA) von kumuliert 57 T€ zum Ansatz.

Im Jahr 2012 kam es zu einem Brand, bei dem das Gebäude großteils zerstört wurde. Die Beschwerdeführerin erhielt aus Anlass des Brands Versicherungsentschädigungen, welche den entstandenen Schaden am Gebäude abdeckten.

Im Jahr 2014 verkaufte die Beschwerdeführerin die Liegenschaft bzw das Grundstück um 161 T€. Im Kaufvertrag wird dabei mehrmals ausgeführt, dass es sich bei dem Gebäude um eine „Brandruine“ handelt. Unter Pkt 4. heißt es da...

Daten werden geladen...