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Neue Regelbedarfssätze
Der Senat 43 des LGZ Wien hat im Dezember 2022 seine Berechnungen zum neuen Regelbedarf bekannt gegeben – dies unter Berücksichtigung der Empfehlung vom März 2022, 43 Nc 5/22w, die auf der Ende 2021 veröffentlichten Kinderkostenanalyse des Sozialministeriums 2021 basierte. Die neuen Regelbedarfssätze sind gültig von bis und werden nunmehr jährlich per 1. 1. angepasst.
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Altersgruppe | Regelbedarfssätze |
0 bis 5 Jahre | 320 € |
6 bis 9 Jahre | 410 € |
10 bis 14 Jahre | 500 € |
15 bis 19 Jahre | 630 € |
20 Jahre oder älter | 720 € |