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SWK 23-24, 20. August 2018, Seite 1003

Invalidenfahrzeug steuerlich absetzbar

Ein behinderter Steuerpflichtiger erwarb ein Invalidenfahrzeug um einen Anschaffungspreis von 22.241 Euro, das speziell für Benutzung durch Invalide konstruiert wurde und für gewöhnliche Fahrzeuglenker wegen der sehr eingeschränkten fahrtechnischen Nutzungsmöglichkeit nicht attraktiv sein konnte (zB Auflage der Zulassungsbehörde, 10 km/h bei optimalen Bedingungen nicht zu überschreiten). Er beantragte die Anerkennung als außergewöhnliche Belastung als „Hilfsmittel“ iSd § 4 VO zu § 34 und 35 EStG.

Trotz der bisherigen VwGH-Rechtsprechung (; , 2011/15/0145, zu einem Elektromobil), die sich ihrerseits auf die das Erkenntnis des , stützt, welche besagt, dass der Begriff „Hilfsmittel“ weit auszulegen sei, erkannte die Finanzbehörde das gegenständige Invalidenfahrzeug nicht als ein „Hilfsmittel“ nach § 4 VO zu § 34 und 35 EStG an. Das Fahrzeug wurde vom bundesweiten Fachbereich Lohnsteuer infolge der geschlossenen Kabine sogar als „wetterunabhängiger Fahrspaß“ bezeichnet.

„Hilfsmittel“ iSd § 4 VO zu § 34 und 35 EStG sind nicht regelmäßig anfallende Aufwendungen für Gegenstände und Vorrichtungen, die geeignet sind, die Funktion fehlender oder ...

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