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SWK 4-5, 5. Februar 2018, Seite 167

Seite 6 der Einkommensteuererklärung

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E31

Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung

Hier sind Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung von unbeweglichem Vermögen, insbesondere von Grundstücken, Gebäuden und Gebäudeteilen (zB von Wohnungen, Geschäftsräumen und Reklameflächen, auch aus der Vermietung eines Einfamilienhauses oder einer Eigentumswohnung, aus der Untervermietung einzelner Räume und aus der Privatzimmervermietung bei bis zu zehn Fremdenbetten) zu erfassen. Auch die Einkünfte aus Verträgen über den Abbau von Kies, Sand und Schotter sind Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung.

Die Einkünfte aus einer Alleinvermietung sind in der Beilage E 1b zu erfassen (siehe dazu die Erläuterungen zur Beilage E 1b auf Seite 218 ff).

E32

Einkünfte als Beteiligter an einer Vermietungsgemeinschaft

Wenn Sie Miteigentümer einer Hausgemeinschaft sind, ist der auf Sie entfallende Anteil am Überschuss oder Verlust der Hausgemeinschaft, der in der Erklärung der Einkünfte von Personengesellschaften (Gemeinschaften), Formular E 6 und Beilage E 6b, bindend festgestellt wird, in der Beilage E 11 anzugeben. Die Miteigentümer einer Hausgemeinschaft müssen bei der Feststellung des Gewinnanteils nicht einheitlich vorgehen. Bei verschiedenen Erwerbsze...

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