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Erlässe, Informationen
Der Prozentsatz gem § 5 Abs 2 Sachbezugswerte-VO beträgt für das Kalenderjahr 2018 0,5 % (, BMF-010222/0092-IV/7/2017).
Gemäß § 108 Abs 1 EStG beträgt die Höhe der Bausparprämie für das Kalenderjahr 2018 1,5 % der prämienbegünstigt geleisteten Bausparkassenbeiträge (, BMF-010222/0091-IV/7/2017, BMF-AV 2017/143).
In Fällen, in denen eine behördliche Festsetzung der Unterhaltsleistungen nicht vorliegt, sind die Regelbedarfssätze anzuwenden. Die monatlichen Regelbedarfssätze werden jährlich per 1. Juli angepasst. Damit für steuerliche Belange unterjährig keine unterschiedlichen Beträge zu berücksichtigen sind, sind für das Jahr 2018 die Regelbedarfssätze für das gesamte Kalenderjahr 2018 heranzuziehen (, BMF-010222/0074-IV/7/2017, BMF-AV 2017/127)
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Altersgruppe | Regelbedarf |
0–3 Jahre | 204 Euro |
3–6 Jahre | 262 Euro |
6–10 Jahre | 337 Euro |
10–15 Jahre | 385 Euro |
15–19 Jahre | 454 Euro |
19–25 Jahre | 569 Euro |
Achtung: Für die Veranlagung 2017 sind die Regelbedarfssätze für 2017 maßgebend, siehe dazu Anmerkung Ki 3, Seite 192 f.