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SWK 4-5, 5. Februar 2018, Seite 114

Gesetze, Verordnungen

1. Erhöhung der Forschungsprämie (BGBl I 2017/82)

Mit BGBl I 2017/82 wurde die Forschungsprämie für Wirtschaftsjahre, die 2018 beginnen, auf 14 % der Bemessungsgrundlage erhöht (§ 108c Abs 1 EStG; zuvor 12 %). Bei einem abweichenden Wirtschaftsjahr 2017/2018 ist die Bemessungsgrundlage linear den Kalendermonaten des Jahres 2017 und 2018 zuzuordnen. Auf den Anteil der Bemessungsgrundlage, der auf das Kalenderjahr 2018 entfällt, ist der Prämiensatz von 14 % anzuwenden (§ 124b Z 322 EStG).

2. Befristeter Beschäftigungsbonus bis (BGBl I 2017/83)

Mit BGBl I 2017/83 wurde das Austria-Wirtschaftsservicegesetz (§§ 10b ff) geändert und die Grundlage für den Beschäftigungsbonus geschaffen:

Unternehmen, die ab dem zusätzliche Arbeitsplätze schaffen, können einen Zuschuss zu den Lohnnebenkosten über die Dauer von bis zu drei Jahren und in Höhe von 50 % erhalten. Er steht Unternehmen unabhängig von Branche und Größenklasse zu. Der Beschäftigungsbonus ist steuerfrei (§ 3 Abs 1 Z 35 EStG) und führt zu keiner Kürzung des subventionierten Lohnaufwands. Er wird nur an Unternehmen ausbezahlt, die ihre steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Verpflichtungen zeitgerecht erfüllt haben. Abgewickelt wird das Förderungsprogramm durch die Austria Wirtschaftsserv...

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