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BFG zu Inbound-Arbeitskräfteüberlassung
Maßgeblichkeit des wirtschaftlichen Arbeitgebers
Das BFG hat bereits am , RV/3100632/2015, entschieden, dass es sich als Gericht nicht an den Erlass zur Arbeitskräfteüberlassung gebunden fühlt. In der Beratungspraxis blieb die Entscheidung allerdings bislang weitgehend unberücksichtigt, obwohl sie – für den Steuerpflichtigen – weitreichende und mitunter unangenehme Besteuerungsfolgen in Österreich zeitigt. Die Entscheidung wird anhand des Entscheidungsfalls bzw eines Praxisfalls diskutiert.
1. Der Fall
Ein in Italien ansässiger Angestellter („general counsel“) war im Streitjahr 2013 von 1. 1. bis auf Basis einer internationalen, konzerninternen Arbeitskräftegestellung zur Ö-GmbH in Österreich tätig, wobei er sich in diesem Jahr weniger als 183 Tage in Österreich aufgehalten hat. Die Kosten seiner Entsendung wurden nach Österreich weiterbelastet.
Streit bestand darüber, ob Österreich auf Grundlage von Art 15 DBA Italien ein Besteuerungsrecht auf seine Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit zusteht.
2. Rechtslage
Die österreichischen Tätigkeitsvergütungen der in Italien ansässigen Person dürfen nach Art 15 Abs 2 lit b DBA Italien dann in Österreich besteuert werden, wenn „die Vergütungen von einem Arbeitgeber oder für einen Arbeitgeber“ gezahlt wurden, der in Österreich ansässig is...