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Wiederaufnahme: Kenntnis über Tatsachen nicht auf Veranlagungsjahr beschränkt
BFG entwickelt Rechtsprechung fort
Steuerlich relevante Sachverhalte betreffen oftmals mehrere Veranlagungszeiträume: Die Höhe der Anschaffungskosten ist für die gesamte Nutzungsdauer für die Höhe der AfA oder für Teilwertabschreibungen relevant. So kann etwa ein Zufluss in einem Jahr steuerpflichtige Einkünfte in einem anderen Jahr auslösen. In der Praxis kommt es hierbei nicht selten vor, dass derartige Sachverhalte in abgabenbehördlichen Prüfungen der verschiedenen Jahre unterschiedlich bewertet werden. Darf jedoch ein einmal geprüfter Sachverhalt in einem späteren Veranlagungszeitraum – obwohl der Sachverhalt bereits amtsbekannt war – anders beurteilt werden und damit zu einer Wiederaufnahme dieses späteren Verfahrens aufgrund einer „neu hervorgekommenen Tatsache“ führen? Der VwGH hat bislang ausgesprochen, dass sich die Abgabenbehörde ausschließlich den Wissensstand des jeweiligen Veranlagungsjahres zurechnen lassen muss. Das BFG schränkt diese Sichtweise nun in einer aktuellen Entscheidung ein ( RV/6100881/2014) und rechnet der Abgabenbehörde auch aus früheren Veranlagungsjahren bekannte Sachverhalte zu, wenn es einen eindeutigen Sachzusammenhang mit späteren Jahren gibt. Dadurch wird die Mögli...