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Gesetzliche Änderungen des Jahres 2016
Die umsatzsteuerlichen Änderungen durch das AbgÄG 2016 werden erst für die Veranlagung 2017 wirksam. Die wichtigsten Änderungen sind:
Grundstücke: Anpassung der UStG-Vorschriften an den unionsrechtlichen Grundstücksbegriff (Art 13b EU-MwSt-DVO); der Verweis auf § 2 GrEStG wird bei der Lieferung von Grundstücken gestrichen.
Geschäftsraumvermietung: Die kurzfristige Vermietung von Grundstücken während eines ununterbrochenen Zeitraumes von nicht mehr als 14 Tagen wird von der Steuerbefreiung des § 6 Abs 1 Z 16 UStG ausgenommen, wenn der Unternehmer das Grundstück sonst nur zur Ausführung von Umsätzen, die den Vorsteuerabzug nicht ausschließen, für kurzfristige Vermietungen oder zur Befriedigung eines Wohnbedürfnisses verwendet.
Kleinunternehmer: Bei der Berechnung der Umsatzgrenze für die Kleinunternehmerregelung bleiben künftig bestimmte steuerbefreite Umsätze außer Ansatz. Ein Arzt kann zB für nichtärztliche Tätigkeiten ab 2017 die Steuerbefreiung für Kleinunternehmer bis 30.000 Euro unabhängig von der Höhe seiner steuerbefreiten ärztlichen Tätigkeiten anwenden.
S. 310 Vorsteuerberichtigung: Eine Berichtigung des Vorsteuerabzuges nach § 12 Abs 10 UStG ist nur dann durchzuführen, wenn der Beri...