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Allgemeines zur Beilage L 1ab
Die Beilage L 1ab dient zur Berücksichtigung von außergewöhnlichen Belastungen für den Steuerpflichtigen und seinen (Ehe-)Partner. Zur Geltendmachung von außergewöhnlichen Belastungen, die Kinder betreffen, ist – wie bisher – die Beilage L 1k zu verwenden.
Die Beilage L 1ab wird ab der Veranlagung 2016 als zusätzliche Erklärungsbeilage zum Formular E 1 und zum Formular L 1 zur Verfügung gestellt. Ihr Inhalt entspricht den bisherigen Eintragungsfeldern für außergewöhnliche Belastungen in den Erklärungen E 1 und L 1.