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Gruppenbesteuerung
Das Erfordernis einer neuen Gruppenbildung löst nur im Fall einer Änderung, die nicht innerhalb einer Gruppe stattfindet, keine gleichheitsrechtlichen Bedenken aus. – (§ 9 Abs 5 KStG 1988), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)
( 2013/13/0066)