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SWK 31, 1. November 2016, Seite 1339

Preisbindung bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln verstößt gegen Unionsrecht

Entscheidung: Deutsche Parkinson Vereinigung e. V./Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs e. V, C-148/15.

Normen: § 78 Abs 1 deutsches Arzneimittelgesetz; Art 34, 36 AEUV.

Strittig war die Festsetzung einheitlicher Apothekenabgabepreise für verschreibungspflichtige Humanarzneimittel im deutschen Recht.

Nach Auffassung des EuGH wirkt sich die Festlegung einheitlicher Abgabepreise auf in anderen Mitgliedstaaten ansässige Apotheken stärker aus, sodass der Zugang zum deutschen Markt für Erzeugnisse aus anderen Mitgliedstaaten stärker behindert werden könnte als für inländische Erzeugnisse. Der Versandhandel für ausländische Apotheken stellt ein wichtigeres bzw eventuell sogar das einzige Mittel dar, um einen unmittelbaren Zugang zum deutschen Markt zu erhalten. Außerdem kann der Preiswettbewerb für Versandapotheken ein wichtigerer Wettbewerbsfaktor sein als für traditionelle Apotheken, die besser in der Lage sind, Patienten durch Personal vor Ort individuell zu beraten und eine Notfallversorgung mit Arzneimitteln sicherzustellen.

Grundsätzlich kann zwar eine Beschränkung des freien Warenverkehrs mit dem Schutz der Gesundheit und des Lebens gerechtfertigt werden, ...

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