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USt: Gutschrift
Eine Steuerschuld nach § 11 Abs 14 UStG 1994 trifft auch den Empfänger einer Gutschrift (der Nichtunternehmer ist), wenn er dem gesondert ausgewiesenen Steuerbetrag nicht widerspricht. – (§ 11 Abs 14 UStG 1994), (Abweisung)
( 2013/13/0008)