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GesRZ 6, Dezember 2015, Seite 384

Zinshäuser in Geschwisterhand – Nachfolge mit gemeinsamem Eigentum an Zinshäusern

Susanne Kalss und Carmen Walser

In unserer Rubrik „Der praktische Fall“ werden konkrete Fallgestaltungen, die nicht gerichtsanhängig wurden, aufbereitet und diskutiert. Es handelt sich um anonymisierte Fälle; gleichwohl verwenden wir, um die Lebensnähe der Darstellung zu erhöhen und die Lesbarkeit zu erleichtern, – anstelle der sonst üblichen Kürzel – frei gewählte Namen. Die Fälle wurden zum Teil bereits als praktische Fallbeispiele in Workshops oder Universitätsseminaren diskutiert und sollen nun den interessierten Leserinnen und Lesern dieser Zeitschrift zugänglich gemacht werden.

I. Sachverhalt

Anton Krieger ist Eigentümer von 12 Miethäusern in Wien und Salzburg. Die Miethäuser werden von einer eigenen kleinen Hausverwaltung, die von Krieger selbst mit einer Mitarbeiterin geführt wird, verwaltet.

Krieger ist verwitwet und hat drei Kinder, die vollkommen unterschiedliche Interessen haben. Die älteste Tochter ist seit vielen Jahren in einer Immobilienverwaltung tätig und hätte von ihrer Persönlichkeit, aber auch von ihrer Ausbildung her das Rüstzeug, die Liegenschaftsverwaltung zu übernehmen bzw die Liegenschaften zu verwalten. Die beiden Söhne sind an wirtschaftlichen Angelegenheiten nur insoweit interessiert, al...

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