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SWK 14-15, 20. Mai 2016, Seite 717

Verlustabzugsbeschränkung nach § 2 Abs 2b EStG auch für beschränkt steuerpflichtige Körperschaften

Entscheidung: RV/3100185/2012.

Normen: § 2 Abs 2b EStG 1988; § 21 KStG 1988.

Die Verlustabzugsbeschränkung gemäß § 2 Abs 2b EStG war auch bei beschränkt steuerpflichtigen Körperschaften anzuwenden. Dies ungeachtet dessen, dass die Anwendbarkeit dieser Bestimmung in § 21 KStG nicht wie für den Bereich der unbeschränkt steuerpflichtigen Körperschaften in § 7 Abs 2 KStG explizit zum Ausdruck gebracht wurde.

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