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Grundanteilverordnung im Bundesgesetzblatt kundgemacht
In BGBl II 2016/99, ausgegeben am , ist die Verordnung des Bundesministers für Finanzen über die Festlegung des Grundanteils bei vermieteten Gebäuden im Sinne des § 16 Abs. 1 Z 8 lit. d EStG 1988 (GrundanteilV 2016) kundgemacht worden. Für die Bemessung der AfA von den Anschaffungskosten eines bebauten Grundstücks ist der Anteil des Grund und Bodens, nach unterschiedlichen Parametern je nach Größe der Gemeinde, auszuscheiden. Die pauschale Ermittlung des auszuscheidende Anteils des Grund und Bodens kommt nicht zur Anwendung, wenn er, zB durch ein Sachverständigengutachten, nachgewiesen wird. Sie scheidet zudem aus, wenn die tatsächlichen Verhältnisse offenkundig erheblich (zumindest 50 %) davon abweichen. Die Verordnung tritt (rückwirkend) mit in Kraft und ist erstmals bei der Veranlagung für das Jahr 2016 unter Beachtung des § 124b Z 284 EStG anzuwenden. Lesen Sie mehr dazu im nächsten SWK-Heft vom .