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Kapitalverkehrsteuer: Wiedereinführung einer abgeschafften Kapitalverkehrsteuer ist unzulässig
Art 4 Abs 1 Buchst c und Art 7 Abs 1 und 2 RL 69/335/EWG des Rates vom betreffend die indirekten Steuern auf die Ansammlung von Kapital in der durch die RL 85/303/EWG des Rates vom geänderten Fassung sind dahin auszulegen, dass sie einer Wiedereinführung der Gesellschaftsteuer durch einen Mitgliedstaat auf Kapitalerhöhungen, die unter Art 4 Abs 1 Buchst c der genannten Richtlinie fallen und die dieser Steuer am unterlagen, aber später von ihr befreit wurden, entgegenstehen.
( Ascendi Beiras Litoral, C-377/13)