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SWK 13, 5. Mai 2016, Seite 680

Kapitalverkehrsteuer: Wiedereinführung einer abgeschafften Kapitalverkehrsteuer ist unzulässig

Art 4 Abs 1 Buchst c und Art 7 Abs 1 und 2 RL 69/335/EWG des Rates vom betreffend die indirekten Steuern auf die Ansammlung von Kapital in der durch die RL 85/303/EWG des Rates vom geänderten Fassung sind dahin auszulegen, dass sie einer Wiedereinführung der Gesellschaftsteuer durch einen Mitgliedstaat auf Kapitalerhöhungen, die unter Art 4 Abs 1 Buchst c der genannten Richtlinie fallen und die dieser Steuer am unterlagen, aber später von ihr befreit wurden, entgegenstehen.

( Ascendi Beiras Litoral, C-377/13)

Rubrik betreut von: Bearbeitet von Markus Achatz (VfGH-Erkenntnisse), Gerhard Gaedke (VwGH-Erkenntnisse), Dietmar Aigner, Gernot Aigner und Michael Tumpel (EuGH-Urteile)
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