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SWK 13, 5. Mai 2016, Seite 680

Mehrwertsteuer: Ausgabe von Rabattkarten zur Verkaufsförderung eigene steuerpflichtige Dienstleistung

Art 13 Teil B Buchst d der 6. RL 77/388/EWG des Rates vom zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern – Gemeinsames Mehrwertsteuersystem: einheitliche steuerpflichtige Bemessungsgrundlage ist dahin auszulegen, dass der Verkauf einer Rabattkarte wie der im Ausgangsverfahren in Rede stehenden keinen Umsatz darstellt, der „sonstige Wertpapiere“ oder „andere Handelspapiere“ iSv Nr 5 bzw Nr 3 dieser Vorschrift betrifft, nach der bestimmte Umsätze durch die Mitgliedstaaten von der Mehrwertsteuer zu befreien sind.

( Granton Advertising, C-461/12)

Rubrik betreut von: Bearbeitet von Markus Achatz (VfGH-Erkenntnisse), Gerhard Gaedke (VwGH-Erkenntnisse), Dietmar Aigner, Gernot Aigner und Michael Tumpel (EuGH-Urteile)
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