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Mehrvorschreibung an Umsatzsteuer als Betriebsausgabe
Entscheidung: RV/6100409/2011.
Norm: § 4 Abs 4 EStG 1988.
Der Umsatzsteuer kommt im Allgemeinen nur „Durchlaufcharakter“ zu, weshalb auch eine Nachforderung nicht zu Betriebsausgaben führen kann. Wenn die USt-Nachforderung nicht weiterverrechnet werden kann, muss die Mehrvorschreibung grundsätzlich als Betriebsausgabe berücksichtigt werden, es sei denn, diese USt bezöge sich auf Betriebsausgaben, die schon netto nicht als Betriebsausgabe Anerkennung finden können.