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VfGH: Zurückweisung des Antrags auf Aufhebung der §§ 6, 10, 10b und 54 GmbHG
Mit Beschluss vom , G 211/2014, wies der VfGH den Antrag des OGH auf Aufhebung mehrerer Bestimmungen des GmbHG betreffend das Stammkapital und die Gründungsprivilegierung (vgl , GesRZ 2015, 48 [Schörghofer/Krausler]) zurück.
Dem vom OGH gestellten Antrag gem Art 89 Abs 2 iVm Art 140 Abs 1 B-VG (Gesetzesprüfungsverfahren) waren folgende Verfahren vorausgegangen: Der Geschäftsführer einer GmbH beantragte beim Firmenbuchgericht die Neueintragung seiner GmbH mit einem Stammkapital von 10.000 € unter Hinzufügen eines Begleitschreibens, dass er die Gründungsprivilegierung gem § 10b GmbH ausdrücklich nicht in Anspruch nehme, da er die Gesetzeslage für verfassungswidrig halte. Das Erstgericht und das Rekursgericht wiesen den Antrag auf Eintragung ab; der Revisionsrekurs wurde mangels höchstgerichtlicher Rspr zu dieser Frage zugelassen. Der OGH legte nunmehr den Antrag vor und führte dazu zusammenfassend ua Folgendes aus: