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Rückstellung
Erbringt der Gesellschafter einer Personengesellschaft aufgrund der Bürgschaftsverpflichtung für Schulden der Gesellschaft eine Leistung, so ist darin eine Einlage iSd § 4 Abs 1 EStG 1988 zu erblicken. Die bevorstehende Verpflichtung zur Leistung einer Einlage iSd § 4 Abs 1 EStG 1988 eignet sich nicht für eine Rückstellung. – (§ 9 Abs 1 Z 3 EStG 1988), (Abweisung)
( Ro 2014/15/0049)