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Verkauf von „Altgrundstücken“ ohne Steuer – zu wahr, um schön zu sein!
Bei Ratengeschäften kann die Steuer doch hinausgeschoben werden
Da sich die Fachabteilung bemüht hat, auf unseren Beitrag zu reagieren, werde ich bemüht fachlich und nicht polemisch antworten. Bei einem Verkauf von Altgrundstücken an Kapitalgesellschaften handelt es sich um kein eigens von uns erfundenes Steuersparmodell. Vielmehr handelt es sich um einen im Wirtschaftsleben bei älteren Personen üblichen Übertragungsvorgang, um einerseits durch langfristige Ratenzahlung eine Altersversorgung zu erreichen und um andererseits künftige Grunderwerbsteuern (und mögliche künftige Vermögensteuern oder Erbschaftssteuern etc) bei Aufsplitterung von Vermögen im Erbfall zu vermeiden. Auf jeden Fall eine für den österreichischen Staat sinnvolle Vorgangsweise.
1. Zufluss- und Abflussprinzip beim Ratenkauf
Der Beitrag hat dieses Prinzip nicht in Zweifel gezogen. Er sollte nur aufzeigen, dass bei der Versteuerung des Verkaufs von Altgrundgrundstücken ein Veräußerungsgewinn nur fiktiv zufließt. Denn niemand berechnet die realen Anschaffungs- oder Herstellungskosten, sondern der Gewinn wird mit 14 % des Verkaufserlöses fingiert. Bei dieser Fiktion hätte der Gesetzgeber leicht normieren können, dass aufgrund der fiktiven Ermittlung von jeder Zahlung eben 14 % als ...