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Mittelpunkt der Tätigkeit eines Fachhochschulprofessors
Entscheidung: RV/7100511/2010.
Norm: § 20 Abs 1 Z 2 lit d EStG 1988.
(W. R.) – Der Beschwerdeführer ist zunächst als Lektor bzw ab dem Jahr 2009 als Professor des Studiengangs Medientechnik und Fachbereichsleiter Medien an der Fachhochschule X im nichtselbständigen Dienstverhältnis beschäftigt. Aus einer im Zuge des Verwaltungsverfahrens vorgelegten „Biografie“ des Beschwerdeführers gehen zahlreiche, in Konnex mit der dienstnehmerischen Tätigkeit an der FH stehende Funktionen auf dem Gebiet der freien Beratung, der Projektleitung sowie aus Publikationstätigkeiten hervor. Der Beschwerdeführer machte im gesamten Streitzeitraum anteilige Kosten für ein im Wohnungsverband befindliches Arbeitszimmers geltend und räumte ein, dass er in diesem Zimmer ausschließlich zu nichtselbständigen Einkünften führende Tätigkeiten verrichtet hat.
Nach § 20 Abs 1 Z 2 lit d EStG 1988 idF BGBl 1996/201 sind Aufwendungen oder Ausgaben für ein im Wohnungsverband gelegenes Arbeitszimmer und dessen Einrichtung sowie für Einrichtungsgegenstände der Wohnung nicht abzugsfähig. Bildet ein im Wohnungsverband gelegenes Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit des Steuerpflichtigen, sind die darauf entfallenden Aufwe...