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Kfz-Vermietung und Vorsteuer
Entscheidung: RV/7101428/2015, Revision zugelassen.
Normen: §§ 6 Abs 1 Z 26, 12 Abs 2 Z 2 lit b UStG 1994.
Die Vermietung eines Kfz unterliegt auch bei Vorliegen des Vorsteuerausschlusses nach § 12 Abs 2 Z 2 lit b UStG der Umsatzsteuer. Diese Norm ist als bloßer Vorsteuerausschluss zu interpretieren. Damit ist eine unternehmerische Nutzung im Wege einer Vermietung auch umsatzsteuerrechtlich möglich. Die Steuerbefreiung des § 6 Abs 1 Z 26 UStG greift nur für Lieferungen, nicht auch für die sonstige Leistung der Vermietung. Siehe dazu ausführlich Blasina, BFGjournal 2016, 108.