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SWK 10, 1. April 2016, Seite 537

Registrierkassenpflicht nicht verfassungswidrig!

Verwendung einer Registrierkasse frühestens ab 1. 5. 2016 verpflichtend

Robert Rzeszut und Madeleine Grünsteidl

Nunmehr hat der VfGH über drei Individualanträge entschieden und kommt in seinem 54 Seiten umfassenden Erkenntnis vom , G 606/2015, G 644/2015, G 649/2015, zum Ergebnis, dass sich die Registrierkassenpflicht im Einklang mit der Verfassung befindet. Der VfGH hält jedoch fest, dass Registrierkassen, basierend auf der derzeitigen Gesetzeslage, frühestens ab verpflichtend zu verwenden sind. Es steht für die betroffenen Unternehmen daher nun endgültig fest, dass man sich mit der gesetzeskonformen Umsetzung der Regelungen auseinandersetzen muss.

1. Individualanträge und Antragslegitimation

Eine nebenberufliche Schmuckdesignerin, ein selbständiger Taxiunternehmer und ein Tischlereiunternehmen sahen sich durch die verpflichtende Verwendung einer Registrierkasse in ihren verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechten verletzt. Ihr Begehren war es, § 131b BAO idF BGBl I 2015/118 sowie die dazugehörigen Inkrafttretensbestimmungen in § 323 Abs 45 BAO idF BGBl I 2015/118 aufzuheben. Die drei Unternehmer haben daher Individualanträge gemäß Art 140 Abs 1 Z 1 lit c B-VG beim VfGH eingebracht, um die Bestimmungen betreffend die Registrierkassenpflicht einer Überprüfung auf Verfassungskonformität zu unterziehen.

Für die Zulässigkeit eines Individualantrag...

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