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GesRZ 6, Dezember 2015, Seite 341

Liebe Leserinnen und Leser!

Seit vielen Jahren hat es die Rechtsform der Privatstiftung in Österreich nicht gerade leicht. Die Konkurrenzsituation zur liechtensteinischen Stiftung wurde zusätzlich durch das Steuerabkommen mit Liechtenstein – wiewohl iS einer hoffentlich auch tatsächlich eintretenden Rechtssicherheit – verschärft. Die bevorstehenden Änderungen bei der Wegzugsbesteuerung führen außerdem zu einem verstärkten Kapitalabfluss aus Österreich.

Konkurrenz zwischen Stiftungssystemen muss aber nicht immer negativ sein. Aufgrund mangelnder Flexibilität und vorrangiger staatlicher Kontrolle wurde auch im gemeinnützigen (und mildtätigen) Bereich in den letzten Jahren vermehrt die Rechtsform der Privatstiftung (zulasten der Stiftungen nach dem BStFG) gewählt. Diese Trendwende könnte sich nunmehr umkehren. Mit soll das Bundes-Stiftungs- und Fondsgesetz 2015 (BStFG 2015) im Rahmen des Gemeinnützigkeitsgesetzes 2015 in Kraft treten und das bisherige BStFG ablösen. Auffallend ist dabei, dass die Bestimmungen des BStFG 2015 in vielen Bereichen an das PSG angelehnt sind, dabei in den Strukturierungsmöglichkeiten aber teilweise weitergehende Gestaltungsmöglichkeiten eröffnen als die Rechtsform der Privatstift...

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