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SWK 9, 20. März 2016, Seite 512

Wesen und Einschränkungen des Verlustabzugs (Verlustvortrags)

Entscheidung: RV/5100963/2009, Revision nicht zugelassen.

Normen: § 18 Abs 6 EStG 1988; § 8 Abs 4 Z 2 KStG 1988; § 4 UmgrStG.

(B. R.) – Der Verlustvortrag ist zwar im Rahmen der Sonderausgaben (§ 18 EStG, auf den das KStG verweist) geregelt, zählt aber gesetzessystematisch betrachtet nicht zu den Sonderausgaben. Der Verlustvortrag ist keine Begünstigung wie die anderen Sonderausgaben, sondern ist als notwendige Ergänzung zur Gewinnermittlung, zum Nettoprinzip und zur Abschnittsbesteuerung zu verstehen. Durch den Verlustvortrag soll eine Möglichkeit geschaffen werden, den durch die notwendige Abschnittsbesteuerung möglicherweise eintretenden Härten in der Steuerbelastung im Verhältnis zur Steuerbelastung bei einer Gesamtgewinnbesteuerung entgegenzuwirken. Der Verlustabzug ist Ausdruck des dem Ertragsteuerrechts immanenten Leistungsfähigkeitsprinzips. Jede Einschränkung des Verlustabzuges ist daher auf ihre Vereinbarkeit mit dem Prinzip der Leistungsfähigkeit zu prüfen. Letztendlich muss daher jede übermäßige Einschränkung auf ihre verfassungsrechtliche Zulässigkeit geprüft werden. Entsprechend dem Charakter des Verlustvortrags ist er als höchstpersönliches Recht konzipiert, der grundsätzlich nur dem Steuerpflichtigen selbst zusteht u...

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