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Liegenschaft: Kaufpreis
Nach ständiger Rechtsprechung des VwGH hat dieAufteilung eines Kaufpreises einer bebauten Liegenschaft nach streng objektiven Maßstäben zu erfolgen. Diese Aufteilung hat auch bei Erwerb mehrerer Liegenschaften zu erfolgen. – (§ 30 Abs 2 Z 1 EStG 1988), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)
( Ro 2014/13/0008)