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SWK 7, 1. März 2016, Seite 441

Arbeitszimmer

Nach der ständigen Rechtsprechung setzt die steuerliche Anerkennung eines häuslichen Arbeitszimmers voraus, dass dieses sowohl aufgrund der Art der beruflichen/betrieblichen Tätigkeit als auch auslastungsbedingt notwendig ist. – (§ 20 EStG 1988), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)

( 2013/15/0165)

Rubrik betreut von: Bearbeitet von Dr. Markus Achatz (VfGH-Erkenntnisse), Prof. Gerhard Gaedke (VwGH-Erkenntnisse), Dr. Dietmar Aigner, Dr. Gernot Aigner und Dr. Michael Tumpel (EuGH-Urteile)
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