zurück zu Linde Digital
TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
SWK 7, 1. März 2016, Seite 441

Energieabgabenvergütung

Wie der VwGH im Erkenntnis vom , 2010/17/0144, vor dem Hintergrund der damaligen Rechtslage (Energieabgabenvergütung 2002 und 2003) ausgesprochen hat, stellt die Behandlung der eigenen Versicherten (Sozialversicherungsträger, der medizinische Einrichtungen unterhält) jedenfalls für Zwecke des EnAbgVergG und seiner betriebsbezogenen Ausrichtung einen Eigenverbrauch iSd § 1 Abs 1 Z 2 UStG 1994 (nunmehr eine sonstige Leistung iSd § 3a Abs 1a Z 2 Teilstrich 1 UStG 1994) dar, weil die Mitbeteiligte insoweit keine Leistung am Markt erbringt, sondern lediglich ihrem eigenen gesetzlichen Versorgungsauftrag nachkommt. – (§ 1 Abs 1 EnAbgVerG), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)

( 2013/15/0104, 0105 ua)

Rubrik betreut von: Bearbeitet von Dr. Markus Achatz (VfGH-Erkenntnisse), Prof. Gerhard Gaedke (VwGH-Erkenntnisse), Dr. Dietmar Aigner, Dr. Gernot Aigner und Dr. Michael Tumpel (EuGH-Urteile)
Daten werden geladen...