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Erläuterungen zum Formular K 1
Seite 1 der Körperschaftsteuererklärung
K1
Branchenkennzahl
Geben Sie hier die Art Ihrer Tätigkeit in Form einer dreistelligen Branchenkennzahl (BKZ) an. Nähere Erläuterungen finden Sie in Punkt 83. der amtlichen Erläuterungen zur Beilage E 1a (Formular E 2). Weiters ist anzukreuzen, ob es sich um eine große GmbH oder um eine mittelgroße oder kleine GmbH handelt. Die Umschreibung dieser Größenklassen finden sie in § 221 UGB.
K2
Dauer des Gewinnermittlungszeitraums
Die Dauer des Gewinnermittlungszeitraums ist nur anzugeben, wenn dieser kürzer als zwölf Monate ist (Rumpfwirtschaftsjahr). Angefangene Monate gelten als volle Monate. Im Gesellschaftsvertrag oder in der Satzung ist festgelegt, ob das Wirtschaftsjahr mit dem Kalenderjahr zusammenfällt oder von diesem abweicht. Bei einem vom Kalenderjahr abweichenden Wirtschaftsjahr ist für 2015 das Einkommen zu versteuern, das in dem 2015 endenden Wirtschaftsjahr (2014/2015) erzielt worden ist. Bei einer neu gegründeten Kapitalgesellschaft (AG, GmbH) beginnt das erste Wirtschaftsjahr mit dem Abschluss des Gesellschaftsvertrags und nicht erst – wie das zivilrechtlich der Fall ist – mit der Eintragung der Gesellschaft im Firmenbuch. Es ist anzugeben, ob der J...