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Erläuterungen zur Beilage E 1a-K
Seite 1 der Beilage E 1a-K
BK1
Zur Auswahl „USt-Bruttosystem“ oder „USt-Nettosystem“ siehe Anmerkung B3, Seite 256.
BK2
Vollständige Einnahmen-Ausgaben-Rechnung bedeutet, dass keine Pauschalierung in Anspruch genommen wird und die Betriebsausgaben voll erfasst werden. Die Betriebseinnahmen sind entsprechend den Kennzahlen 9040 bis 9090 und die Betriebsausgaben entsprechend den Kennzahlen 9100 bis 9230 anzugeben. Die Kennzahl 9259 (pauschalierte Betriebsausgaben) darf nicht ausgefüllt werden.
BK3
Zur Basispauschalierung siehe Anmerkung B4, Seite 257.
BK4
Zur Gastgewerbepauschalierung siehe Anmerkung B5, Seite 257.
BK5
Zur Drogistenpauschalierung siehe Anmerkung B6, Seite 258.
BK6
Zur Künstler-/Schriftstellerpauschalierung siehe Anmerkung B7, Seite 258.
BK7
Zur Handelsvertreterpauschalierung siehe Anmerkung B8, Seite 258.
BK8
Zur Sportlerpauschalierung siehe Anmerkung B9, Seite 258.
BK9
Zur Pauschalierung für nichtbuchführende Gewerbetreibend...