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SWK 4-5, 5. Februar 2016, Seite 180

Erlässe, Informationen

1. Zinsersparnis 2016

Der Prozentsatz gemäß § 5 Abs 2 Sachbezugswerte-VO beträgt für das Kalenderjahr 2016 1 % (, BMF-010222/0076-VI/7/2015)

2. Regelbedarfssätze für Unterhaltsleistungen für das Kalenderjahr 2016

In Fällen, in denen eine behördliche Festsetzung der Unterhaltsleistungen nicht vorliegt, sind die Regelbedarfssätze anzuwenden. Die monatlichen Regelbedarfssätze werden jährlich per 1. Juli angepasst. Damit für steuerliche Belange unterjährig keine unterschiedlichen Beträge zu berücksichtigen sind, sind die nunmehr gültigen Regelbedarfssätze für das gesamte Kalenderjahr 2016 heranzuziehen (, BMF-010222/0050-VI/7/2015)


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Altersgruppe
Regelbedarf
0–3 Jahre
199 Euro
3–6 Jahre
255 Euro
6–10 Jahre
329 Euro
10–15 Jahre
376 Euro
15–19 Jahre
443 Euro
19–25 Jahre
555 Euro

3. Einzelaufzeichnungs-, Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht

Der Erlass zur Einzelaufzeichnungs-, Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht (, BMF-010102/0012-IV/2/2015) klärt zahlreiche Zweifelsfragen, lässt aber auch manches offen. Siehe zum Erlass im Überblick Rzeszut/Grünsteidl, SWK 36/2015, 1603; siehe zu Praxisfragen rund ...

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