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SWK 4-5, 5. Februar 2016, Seite 174

Gesetze, Verordnungen

1. Steuerreformgesetz 2015/2016 (BGBl I 2015/118)

Die Änderungen durch das Steuerreformgesetz (StRefG) 2015/2016 werden durchwegs erst 2016 wirksam. Siehe zu allen Änderungen ausführlich Mayr/Lattner/Schlager (Hrsg), Steuerreform 2015/16, SWK-Spezial (2015). Im Folgenden sollen wesentlichen Änderungen in der Einkommensteuer kurz dargestellt werden:

Neugestaltung des Einkommensteuertarifs (§ 33 EStG)

  • Statt der bisher drei Tarifstufen gibt es ab 2016 sechs Tarifstufen; der Eingangssteuersatz wird von 36,5 % auf 25 % gesenkt. Für Einkommensteile über 1 Mio Euro kommt befristet ein Steuersatz von 55 % zur Anwendung.

Tarif bis 2015


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Einkommen
Grenzsteuersatz
bis 11.000 Euro
0 %
über 11.000 bis 25.000 Euro
36,5 %
über 25.000 bis 60.000 Euro
43,2 %
über 60.000 Euro
50 %

Tarif ab 2016


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Einkommen
Grenzsteuersatz
bis 11.000 Euro
0 %
über 11.000 bis 18.000 Euro
25 %
über 18.000 bis 31.000 Euro
35 %
über 31.000 bis 60.000 Euro
42 %
über 60.000 bis 90.000 Euro
48 %
über 90.000 bis 1.000.000 Euro
50 %
über 1.000.000 Euro
55 %

  • Der Arbeitnehmerabsetzbetrag wird in den Verkehrsabsetzbetrag integriert und dieser gleichzeitig auf 400 Euro erhöht. Geringverdienende Pendler haben Anspruch auf einen erhöhten Verkehrsabsetzbetrag (690 Euro ...

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