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Herstellungs-/Anschaffungskosten
Die Abgrenzung der Herstellung von der Anschaffung bestimmt sich nach der Risikotragung, nicht danach, in welcher Form nach Zivilrecht der Eigentumserwerb an dem neu herzustellenden Wirtschaftsgut erfolgt. – (§ 6 EStG 1988), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)
( 2012/15/0207)