Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Ertragsteuerliche Beurteilung arbeitsmarktbezogener (Landes-)Förderungen
Tabellarische Übersicht für die Praxis
Im Erkenntnis vom , 2013/15/0086, hatte sich der VwGH mit der ertragsteuerlichen Beurteilung der „Startjob-Förderung“ des Landes Oberösterreich auseinanderzusetzen. Konkret hatte der VwGH zu beurteilen, ob diese Landesförderung von der Steuerbefreiung des § 3 Abs 1 Z 5 lit d EStG 1988 umfasst ist.
Als Hilfestellung für die Praxis enthält dieser Beitrag eine tabellarische Darstellung arbeitsmarktbezogener Beihilfen iSd § 3 Abs 1 Z 5 lit d und e EStG 1988 und deren ertragsteuerliche Beurteilung.
1. Regelung der Steuerfreiheit arbeitsmarktbezogener Beihilfen im EStG 1988
§ 3 Abs 1 Z 5 lit d und e EStG 1988 regelt die Steuerfreiheit arbeitsmarktbezogener Beihilfen. Nach dem Gesetzeswortlaut des § 3 Abs 1 Z 5 lit d EStG 1988 sind Beihilfen nach dem Arbeitsmarkförderungsgesetz (AMFG), dem Arbeitsmarktservicegesetz (AMSG), dem Berufsausbildungsgesetz (BAG) und das Altersteilzeitgeld nach § 27 Arbeitslosenversicherungsgesetz (AlVG) beim Förderungsempfänger steuerfrei. Darüber hinaus stellt § 3 Abs 1 Z 5 lit e EStG 1988 Leistungen nach dem Behinderteneinstellungsgesetz (BEinstG) steuerfrei.
Zusätzlich bestehen zahlreiche arbeitsmarktbezogene Förderungen, die ihre Rechtsgrundlage außerhalb der in § 3 Abs 1 Z 5 lit d und lit e EStG 1988 aufgezählten Gesetze haben. Hier stellt sich die Frage, ob diese Beihilfen ebenfalls von dieser Steuerbefreiung umfasst sind.
2. Erkenntnis des VwGH zur „Startjob-Förderung“ des Landes Oberösterreich
2.1. „Startjob-Förderung“
Der VwGH hat sich im Er...