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Sanierung einer kippenden Mauer (§ 34 EStG)
Die Sanierung einer aufgrund der Bodenbeschaffenheit in Verbindung mit immer wieder auftretenden starken Regenfällen kippenden Mauer ist als Vermögensumschichtung weder als außergewöhnliche Belastung durch einen Katastrophenschaden noch als außergewöhnliche Belastung mit Selbstbehalt abziehbar ( RV/7100673/2015).