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Kfz-Kosten bei Behinderung (§ 34 EStG)
Durch den Freibetrag nach § 3 Abs 1 der VO über außergewöhnliche Belastungen wird nur jener Mehraufwand abgedeckt, der einem Behinderten dadurch entsteht, dass er infolge seiner Behinderung kein Massenbeförderungsmittel benützen kann. Fahrtkosten im Zusammenhang mit einer Heilbehandlung stellen eine zusätzliche außergewöhnliche Belastung im Sinne des § 4 der VO über außergewöhnliche Belastungen dar ( 2012/15/0197).