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Entgegennahme von privaten Sendungen im Rahmen einer Rechtsanwaltsgesellschaft
Der Revisionswerber ist eingetragener Rechtsanwalt und Gesellschafter einer Rechtsanwalts-OG. Im Revisionsfall wurde ein an den Revisionswerber außerhalb seiner beruflichen Funktion gerichtetes behördliches Schreiben an eine Sekretärin ausgehändigt, die für die Rechtsanwalts-OG tätig war. Die Revision betraf die Frage, ob dadurch eine gültige Zustellung im Sinne des ZustG bewirkt wurde. Der VwGH bejahte dies: Einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt kann auch dann in der Kanzlei zugestellt werden, wenn es um eine persönliche Angelegenheit geht. Bei Kanzleigemeinschaften ist im Zweifel jede oder jeder in den Kanzleiräumen anwesende Angestellte zur Entgegennahme von Schriftstücken berechtigt. Das gilt auch, wenn die Kanzleigemeinschaft die Rechtsform einer OG hat ( Ro 2015/02/0015).