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SWK 34-35, 5. Dezember 2015, Seite 1572

Die englische Limited in der österreichischen Praxis

Anteilsübertragung und Insichgeschäfte

Christian Feltl

Prominente Grundsatzentscheidungen des EuGH haben dazu geführt, dass die Rechtsform der englischen private limited company (kurz Limited) seit einigen Jahren auch in Österreich weitverbreitet ist. Entsprechende Gesellschaften werden mit formellem Sitz in England gegründet, entfalten ihre Geschäftstätigkeit jedoch über eine Zweigniederlassung in Österreich. Gegenwärtig enthält unser Firmenbuch über 800 derartige Eintragungen. Angesichts des Aufeinandertreffens unterschiedlicher Rechtsordnungen erweist sich die Handhabung dieser Gesellschaften in der Praxis jedoch nicht selten als problematisch; viele Detailfragen sind nach wie vor ungeklärt. Der vorliegende Beitrag ist zwei besonders heiklen Themenbereichen gewidmet.

1. Rechts- und Handlungsfähigkeit juristischer Personen

Maßgebend für die Rechts- und Handlungsfähigkeit sowie für Fragen der Organisation einer juristischen Person ist ihr Personalstatut, zu dessen Bestimmung im Wesentlichen zwei Theorien unterschieden werden können: Nach der Sitztheorie ist Personalstatut das Recht jenes Landes, in dem die juristische Person ihren tatsächlichen Verwaltungssitz hat. Nach der Gründungstheorie ist demgegenüber jenes Recht maßgeblich, nach ...

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