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Regierungsvorlage zum Gemeinnützigkeitsgesetz 2015 passiert Ministerrat
Der Ministerrat hat in seiner Sitzung vom auch die Regierungsvorlage zum Gemeinnützigkeitsgesetz 2015 (siehe zu den Eckpunkten bereits SWK 32/2015, 1437 ff) beschlossen. Aus steuerlicher Sicht betreffen die Änderungen ua eine Erweiterung bei der Abzugsfähigkeit von Spenden, Befreiungen von der Grunderwerb- und Stiftungseingangsteuer sowie unter bestimmten Voraussetzungen eine Durchbrechung des in § 40 BAO normierten strengen Grundsatzes der Unmittelbarkeit der Zweckverfolgung. Die Gesetzwerdung ist noch für Dezember 2015 vorgesehen.