Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Wer ist Arbeitgeber bei ausländischen Arbeitskräften? (§ 47 Abs 1 EStG)
In Fällen, in denen die Kriterien der Weisungsgebundenheit und der Eingliederung in den geschäftlichen Organismus noch keine klare Abgrenzung zwischen einer selbständig und einer nichtselbständig ausgeübten Tätigkeit erlauben, ist auf weitere Abgrenzungskriterien wie das Unternehmerrisiko abzustellen. Da einerseits der Beschwerdeführer mit dem ungarischen Vertragspartner einen Werkvertrag abgeschlossen und mit diesem vertragskonform rein nach Leistung abgerechnet hat, während dieser andererseits mit seinen Mitarbeitern Arbeitsverträge abgeschlossen und allein nach Zeit abgerechnet hat, ist der Beschwerdeführer nicht als Arbeitgeber der ungarischen Mitarbeiter anzusehen ( RV/1100141/2012).