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Liebhaberei bei Eigentumswohnung (§ 2 Abs 2 EStG)
Bei der Vermietung einer Eigentumswohnung (Betätigung gem § 1 Abs 2 Z 3 LVO 1993) liegt Liebhaberei vor, wenn nicht durch eine Prognoserechnung, deren Parameter mit der wirtschaftlichen Realität einschließlich der aus der bisherigen Vermietung erschließbaren Bewirtschaftungsdaten ausreichend gesichert übereinstimmen, der Nachweis geführt wird, dass diese Vermietungstätigkeit in absehbarer Zeit einen Gesamtüberschuss der Einnahmen über die Werbungskosten erwarten lässt ( RV/3100606/2011).