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SWK 32, 10. November 2015, Seite 1437

Gemeinnützigkeitsgesetz 2015 soll Stiftungen steuerlich attraktiver machen

Die wesentlichen Neuerungen im Begutachtungsentwurf

(SWK) – Am hat das Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung den Entwurf betreffend ein Gemeinnützigkeitsgesetz 2015 in Begutachtung versandt. Aus steuerlicher Sicht betreffen die Änderungen ua eine Erweiterung bei der Abzugsfähigkeit von Spenden, Befreiungen von der Grunderwerb- und Stiftungseingangsteuer sowie unter bestimmten Voraussetzungen eine Durchbrechung des in § 40 BAO normierten strengen Grundsatzes der Unmittelbarkeit der Zweckverfolgung. Die Begutachtungsfrist läuft bis .

1. Bundes-Stiftungs- und Fondsgesetz 2015

1.1. Überblick

Das neue BStFG 2015 soll vor allem den Gründern von Stiftungen und Fonds entsprechende Gestaltungsmöglichkeiten zu Zwecken der Gemeinnützigkeit eröffnen. Das bisherige Grundkonzept bleibt weitgehend unberührt:

  • Stiftungen sollen weiterhin auf Dauer gewidmete Vermögen mit Rechtspersönlichkeit bleiben, deren Erträgnisse für den festgelegten Zweck eingesetzt werden können.

  • Fonds sollen nach wie vor nicht auf Dauer zur Verwendung für den gewidmeten Zweck bestimmte Vermögen mit Rechtspersönlichkeit sein.

  • Widmungszwecke sind unverändert Gemeinnützigkeit und Mildtätigkeit.

  • Dem neuen Regime unterliegen weiterhin jene Stiftungen und Fonds, die auf einem privatre...

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