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BFG entscheidet erstmals zu Erstattung der Abgeltungssteuer
Einmalzahlung „ohne rechtlichen Grund“ auch bei Rechenfehlern oder falschen Grunddaten
Im Erkenntnis vom , RV/1100567/2015, hat das BFG erstmals über die Rückerstattung einer Einmalzahlung nach dem Abkommen zwischen Liechtenstein und Österreich entschieden.
1. Sachverhalt
Gegenständlich war die Frage, ob der Beschwerdeführer gem Art 8 des Abkommens über die Zusammenarbeit im Bereich der Steuern (nachfolgend das Abkommen) zwischen Österreich und Liechtenstein die Einmalzahlung im Sinne des Art 14 Abs 3 des Abkommens ohne rechtlichen Grund bezahlt hat und er diesfalls gegenüber der österreichischen Behörde einen Anspruch auf Erstattung hätte.
Der Beschwerdeführer hat die Kapitalbestände verspätet, nach dem , gegenüber dem Finanzamt offengelegt. Die nicht offengelegten Kapitaleinkünfte haben zumindest in einem der Steuerjahre minimal die gesetzliche Freigrenze von 22 Euro überschritten. Er ersuchte daher, die überhöhte Abgeltungssteuer entsprechend zu berichtigen bzw wieder aufzuheben.
2. Entscheidung des BFG
2.1. Wesentliche Aussagen des BFG
Das BFG überprüfte, ob grundsätzlich die Voraussetzungen für die Einmalzahlung gem Art 8 des Abkommens erfüllt waren. Der Beschwerdeführer war zu den relevanten Stichtagen in Österreich ansässig, hatte ein Konto bei einer liechtensteinis...