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Mitarbeiterrabatt – das neue Supersteuersparmodell
Neuregelung führt in Einzelfällen zu hohen Steuervorteilen
Im Rahmen des am im Nationalrat beschlossenen StRefG 2015/2016 wurde in § 3 Abs 1 Z 21 EStG (mit Wirksamkeit ab 2016) die Besteuerung von Mitarbeiterrabatten umfassend neu geregelt. Die Neuregelung führt in Einzelfällen zu massiven Steuervorteilen. Gleichzeitig stellt sich dadurch die Frage nach der Verfassungsmäßigkeit der Neuregelung, da die neuen Steuervergünstigungen nur Arbeitnehmern bestimmter Wirtschaftszweige zugänglich sind.
1. Inhalt der Neuregelung
Gemäß § 3 Abs 1 Z 21 EStG nF sind ua folgende Voraussetzungen für die Anwendbarkeit der Einkommensteuerbefreiung von Mitarbeiterrabatten relevant:
Der Rabatt bezieht sich auf Waren und Dienstleistungen, die der Arbeitgeber oder ein mit diesem verbundenes Konzernunternehmen im allgemeinen Geschäftsverkehr anbietet.
Der Mitarbeiterrabatt ist gänzlich steuerfrei, wenn er im Einzelfall 20 % nicht übersteigt.
Übersteigt der (die) Mitarbeiterrabatt(e) die 20%-Marke, tritt Steuerpflicht für den 1.000 Euro pro Jahr (Freibetrag) übersteigenden geldwerten Vorteil ein.
Maßstab für die Beurteilung des Ausmaßes des Mitarbeiterrabattes ist gem § 15 Abs 2 Z 2 EStG nF der um übliche Preisnachlässe verminderte Abgabepreis des Arbeitgeberunternehmens an Letztverbraucher. Dies gilt auch für den Fall, dass ...