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Wohnungseigentümergemeinschaft und Garagenvermietung (§ 10 Abs 2 Z 4 lit d UStG)
Wird eine Garage saniert und werden diese Beträge an die Wohnungseigentümer weiterverrechnet, dann unterliegen diese dem Normalsteuersatz und können nicht anders zugeordnet werden. Die Wohnungseigentümergemeinschaft (§ 10 Abs 2 Z 4 lit d UStG) hat versucht, auch die Garagensanierung im Verhältnis der Nutzwerte aufzuteilen, damit wären nur 7,5 % der Kosten mit 20 % verrechnet worden ( 2012/15/0042).